Dieses Ziel kann mit der gemeinsamen Dachmarke konsequent erreicht werden, treten die Schutzgebiete doch in einem einheitlichen Design auf, die die Wiedererkennung ermöglicht. In mehreren Arbeitsgemeinschaften werden stellvertretend für alle Mitglieder Handlungsempfehlungen ausgearbeitet und neue Projekte initiiert.
Im Rückblick
EUROPARC Deutschland beschäftigte sich seit 1993 mit dem Aufbau eines gemeinsamen Erscheinungsbildes für Großschutzgebiete in Deutschland. Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Auftritts wurde öffentlich nie ernsthaft bestritten, aufgrund der föderalen Struktur und der Zuständigkeiten der Länder für die Schutzgebiete war die Implementierung aber nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Ein zwischen 1993 und 1997 entwickeltes Erscheinungsbild für die Nationalparks fand zwar in der Mehrzahl der Parks Anwendung, aber eben nicht in allen. Eine kontinuierliche und notwendige Weiterentwicklung fand aus verschiedenen Gründen nicht statt.
Im Jahre 2002 ergriff EUROPARC Deutschland die Initiative mit einem neuen und größeren Anlauf.
Nach Vorgesprächen beschäftigten sich zwischen 2002 und 2003 Vertreter von EUROPARC Deutschland und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) unter Hinzuziehung von Experten, so z.B. vom U.S. National Park Service, in mehreren Workshops mit der Idee eines gemeinsamen Auftritts für alle Großschutzgebiete in Deutschland. 2004 wurde aus den Diskussionsergebnissen von EUROPARC Deutschland ein Antrag entwickelt, der auf große Zustimmung stieß. Mit der Bewilligung wurde eine prozessuale Entwicklung auf den Weg gebracht, in der die relevanten Meinungsbildner und Entscheidungsträger eingebunden wurden. Die Initiative konnte somit in einem konkreten Projekt münden, das von EUROPARC Deutschland gesteuert wird.
Träger der Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“ ist die Dachorganisation der Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate EUROPARC Deutschland e. V.. Die Entwicklung der Dachmarke wurde maßgeblich unterstützt von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie die Länder Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
