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Biologische Vielfalt - Chancen und Handlungsoptionen
Ende Juni 2009 war es wieder soweit: vom 23.06. bis 01.07. tagte in Sevilla, Spanien, ein Gremium, dessen Entscheidung jedes Jahr weltweit mit Spannung erwartet wird. Es ist das Welterbekomitee der UNESCO, das auf seiner jährlichen Sitzung entscheidet, welche Kultur- und Naturschätze in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen werden. Nur sie dürfen sich dann, wie derzeit 890 Stätten in 148 Staaten, Weltnatur- bzw. Kulturerbe nennen.

Bildautor: Beate Ullrich, Copyright: Nordsee GmbH
Diese besondere Auszeichnung haben sich bisher weltweit nur 176 Naturgebiete verdient, darunter die Galapagos Inseln in Ecuador, die Regenwälder Madagaskars, die Serengeti in Tansania, der Aletschgletscher in der Schweiz – seit dem 26. Juni auch die Wattenmeer-Nationalparke Niedersachsens und Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem niederländischen Teil des Wattenmeeres.
Mit der Einschreibung in die begehrte UNESCO-Liste bestätigt das internationale Gremium diesen Gebieten ihren „außergewöhnlichen universellen Wert“ und damit, dass ihre Bedeutung weit über nationale Grenzen hinausreicht und sowohl für gegenwärtige als auch zukünftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist.
Das Konzept des Welterbeübereinkommens mit seiner Zielsetzung, weltweit Kultur- und Naturerbestätten zu identifizieren, zu schützen und zu erhalten, hat enge Bezüge zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD). Die Definition des Naturerbes u.a. als „geologische und physiographische Erscheinungsformen und genau abgegrenzte Gebiete, die den Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und Tierarten bilden, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind“ (Artikel 2 des Welterbeübereinkommens), nimmt wichtige Elemente der Biopersitäts-Definition der CBD auf.
Für die Gebiete, die als Weltnaturerbe anerkannt werden, fordert das Übereinkommen einen adäquaten Schutzstatus und einen Managementplan. Eine regelmäßige Überwachung und periodische Berichterstattung sind weitere Instrumente um den Erhalt der Gebiete sicherzustellen. Durch die Unterstützung für gefährdete Welterbegebiete, z.B. im Rahmen der „Emergency Assistance“ und dem Welterbefund, werden insbesondere Entwicklungsländer in ihren Schutzbemühungen gefördert. Damit leistet die Welterbekonvention einen direkten Beitrag zur Umsetzung des Schutzgebietsarbeitsprogramms im Rahmen der CBD.
Weltnaturerbegebiete genießen in der Öffentlichkeit ein besonders hohes Ansehen und einen hohen Bekanntheitsgrad. Damit spielen sie eine besondere Rolle für die Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für den Schutz der biologischen Vielfalt und können als attraktive Anziehungspunkte für Gäste eine wichtige Botschafterrolle einnehmen.
Für den Schutz der Biopersität bedeutsam sind die Stätten, deren außergewöhnlicher universeller Wert durch besondere biologische bzw. ökologische Prozesse (Kriterium ix) und die Bedeutung für die In-situ-Erhaltung von Arten (Kriterium x) begründet ist. Insgesamt sind dies 144 der 176 Naturerbe- bzw. gemischten Stätten. 12 Stätten sind ausschließlich wegen ihrer Bedeutung für den Erhalt von Arten eingeschrieben (z. B. die Halbinsel Valdez in Argentinien für den Schutz von Walen oder das Giant Panda-Schutzgebiet in China), vier Stätten – darunter die Buchenurwälder der Karpaten – wurden ausschließlich wegen ihrer ökologischen Prozesse anerkannt. Viele Gebiete erfüllen gleichzeitig beide Kriterien.
Welterbestätten auf der ganzen Welt spielen eine wichtige Rolle für verschiedenste Aspekte der Biopersität: Endemismus, Anpassung an spezifische (und z.T. extreme) Lebensbedingungen, Schutz der Lebensräume für bedrohte Arten, großen Reichtum an biologischer Vielfalt und Ökosystemschutz. Damit sind Welterbestätten auch besonders geeignet, das Thema Biopersität international zu kommunizieren und das Bewusstsein für den Biopersitätsschutz zu steigern.
Die sich stetig weiter entwickelnden Konzepte für grenzüberschreitende Welterbstätten, für serielle Stätten (die also aus mehreren Teilgebieten bestehen) und für Managementsysteme stellen Modelle für den Umgang von Schutzgebieten mit aktuellen Herausforderungen wie Klimawandel, der Notwendigkeit ökologische Netzwerke einzurichten und das Management von Schutzgebieten zu verbessern.
Daher ist es begrüßenswert, dass sich weitere Schutzgebiete in Deutschland um diese UNESCO-Auszeichnung bemühen: mit den Teilgebieten der Nationalparke Hainich, Jasmund und Kellerwald-Edersee, des Müritz-Nationalparks und dem Grumsin im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin bereiten derzeit fünf deutsche Buchenwälder-Gebiete die Nominierung als Erweiterung der Welterbstätte in den Karpaten vor.
Für diese Arbeit wünsche ich weiterhin viel Erfolg – wie auch den Wattenmeer-Nationalparken darin, der ihnen mit der Auszeichnung der UNESCO übertragenen Verantwortung gerecht zu werden!
Prof. Dr. Beate Jessel
Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz
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2010 © EUROPARC Deutschland
Dachverband der Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks - Nationale Naturlandschaften
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