Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Hierbei handelt es sich um die Verodnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz.
Hierbei handelt es sich um die Verodnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz.
Das Konzept umfasst unter anderem eine Beschreibung des zukünftigen Nationalparkgebiets inkl. der vorgesehenen Zonierung sowie Grundsätze und Ziele im Hinblick auf Prozessschutz, Management, Nutzungen, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation des Schutzgebietes und Regionalentwicklung.
In diesem Teil des Nationalparkplans werden alle bestehenden Nutzungen und Gestattungen im Nationalpark Bayerischer Wald inkl. der rechtlichen Grundlagen aufgeführt.
In Nationalparks findet grundsätzlich keine stoffliche Nutzung von Naturgütern statt. Im Rahmen von Managementmaßnahmen (zum Beispiel Borkenkäfermanagement oder Waldumbaumaßnahmen) gefällte Bäume sollen soweit als möglich in der Natur belassen werden. Zur Sicherstellung des mit der jeweiligen Maßnahme beabsichtigten Zwecks kann es erforderlich sein, die eingeschlagenen Bäume abzutransportieren und zu verwerten. Dies unterscheidet diese Maßnahme von… Weiterlesen »