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Biosphärenreservate in Deutschland

Die Ausweisung von geeigneten Flächen für Windkraftanlagen ist auch in Biosphärenreservaten möglich. Doch Lärmbelästigung, Flächenversiegelung, Störung von Fledermaus- und Vogelarten und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sind ein Problem. Darum müssen bei der Ausweisung von Windenergieanlagen in Biosphärenreservaten bestimmte Auflagen erfüllt werden. Hierzu hat das MAB-Nationalkomitee ein Positionspapier mit Kriterien für die Nutzung von Windenergie und Biomasse in Biosphärenreservaten veröffentlicht: In den sensiblen Gebieten der Biosphärenreservate – den Kernzonen – ist aufgrund der Schutz- und Entwicklungsziele eine anthropogene Nutzung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für die umliegende Pflegezone. Die extensive Nutzung der Flächen soll in diesen Bereichen dem Schutz der biologischen Vielfalt zugutekommen und bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume bewahren. In der Entwicklungszone hingegen ist eine wirtschaftliche Nutzung möglich. Vorrangiges Ziel der Entwicklungszone ist es, die nachhaltige Nutzung zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Kulturlandschaft und des charakteristischen Landschaftsbildes voranzubringen. Das MAB-Nationalkomitee hat dazu Anforderungen formuliert. Unter anderem gehört die Partizipation der ortsansässigen Bevölkerung dazu sowie die mehrheitliche Akzeptanz bei der Planung und Errichtung von Anlagen. Hinzu kommt die Förderung der regionalen Wertschöpfung – bei der Flächenvergabe für Windenergieanlagen werden regionale bzw. kommunale Betreiber oder Bürgerwindparks bevorzugt.

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